Pharaoameise
(Monomorium pharaonis)
Größe: 2 mm
Weitere umgangssprachliche Namen: Imsen, Emsn, Miere, Met
Namen in anderen Sprachen: pharaoh ant, fourmi pharaon, Hormiga Faraón, mrówka faraona, Фараонов муравей (faraonov muravey), Firavun Karıncası, (namlat fireawn) نملة فرعون
Hier die Inhaltsangabe folgender Abschnitte:
Vorkommen
Die Pharaoameise ist eine eingeschleppte sub- bzw. tropische Ameisenart, die ursprünglich aus Indien kommt und der Legende nach zuerst in Pharaogräbern in Ägypten bemerkt wurde. In Mitteleuropa ganzjährig möglich in beheizten Häusern, Gewächshäusern, Terrarien mit feuchtwarmen Klima, in dauerwarmen, feuchten Bereichen von Gebäuden an Heizungs- und Warmwasserzuleitungen mit einer Temperatur von 26 – 28 °C, verbreiten sich in Gebäuden über Durchbrüche und Schächte in Wänden und Decken, selten im Sommer im Außenbereich an Außenwänden.
Entwicklung
Eine Kolonie enthält eine größere Anzahl von Königinnen, oft mehrere Befallsherde im selben Objekt (Tochterkolonien). Königinnen können bis zu 300 Tage leben und legen in dieser Zeit je ca. 300 Eier. Die Entwicklung vom Ei über Larve und Puppe bis zum Schlüpfen dauert ca. 40 Tage. Größe der Arbeiterinnen: 1,5 - 2 mm, Männchen: bis 3 mm, Königinnen: bis 5 mm, Geschlechtstiere haben Flügel während der Paarung. Arbeiterinnen und Männchen leben nur einige Wochen. Die Nahrungsquellen bestehen aus eiweiß- oder zuckerhaltigen Substanzen: Fleisch, Kuchen, Käse, div. Ei- und Milchprodukte, Brot, Honig, Blut, Wunden, menschliche Ausscheidungen
Schadwirkung
Als Gesundheits- und Hygieneschädling eingestuft: Verbreitung von Krankheitskeimen in Krankenhäusern (kann an offene Wunden gehen, sterile Verpackungen beschädigen) u.a. Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelverderbnis, Materialschädigungen.
Vorbeugung
Einschleppung durch Lebensmitteltransporte: Überprüfung der Lieferanten (HACCP), Einschleppung durch Reisen: visuelle Gepäckkontrolle
Vorbemerkung zur Bekämpfung
Muss bei Befall in Gemeinschaftseinrichtungen in einigen deutschen Bundesländern (z. B. BE, MV, ST) gemäß der jeweiligen Schädlingsbekämpfungsverordnungen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Befallserhebung in allen Räumen eines Objektes, Bekämpfung erfolgt in der Regel mit dem Einsatz von Bioziden, je nach Situation und Befallsstärke im Gelverfahren oder mit Fraßködern bis zu 6 Monaten.
Info oder Checkliste
Die MIBABS-Info - Eingeschleppte und eingewanderte Schädlinge
Ihr Daniel Krämer
Quellenangabe für verwendete Bilder und Grafiken: