Wespen, Hornissen, Bienen

 

Riesen-Wespenest der Gemeinen Wespe

 

Alle Jahre wieder in der wärmeren Jahreshälfte umkreisen uns Insekten, die bei den meisten Menschen einen instinktiven Respekt hervorrufen:

Wespen, Hornissen und andere Hautflügler

Nicht nur Haus- und Gartenbesitzer sind jedes Jahr aufs Neue vor allem mit Wespen konfrontiert. Meist bemerkt man sie erst, wenn sie uns bei Kaffee und Kuchen summend umrunden, um an den süßen Lebensmitteln mitzunaschen.
Diese Zeit ist vor allem der Spätsommer, bzw. Frühherbst – zuvor bleiben diese staatenbildenden Insekten oft unbemerkt.

Inzwischen haben die Tiere Wochen und Monate Zeit gehabt, ein stattliches Nest zu bauen.

Dies kann unterschiedlich gestaltet sein – auch abhängig von der Wespenart – mal graufarbig, mal braun. Es kann freihängend am Haus, versteckt im Dachbereich, im Rollladen- bzw. Jalousiekasten, in Sträuchern oder im Bodenbereich in alten Kaninchen- oder Mäuselöchern zu finden sein.

Es kommt auch vor, dass sich die Tiere außergewöhnliche Orte zum Nestbau auswählen, wie im Grillkamin, am Gartenschlauchwagen, den Briefkasten oder auch in herumliegendem Kinderspielzeug. Hornissen entdecken immer wieder Vogelkästen, in denen sie in einer Art Symbiose mit brütenden Vögeln zusammenleben können.

Spätestens wenn die Insekten auf den Kuchentisch landen, entsteht der Wunsch sich von diesen brummenden und vermeintlich aggressiven Tieren zu befreien. Mit ein Grund kann das nachlassende Nahrungsangebot sein, denn Wespen ernähren sich und ihre Brut vorrangig von eiweißreicher Nahrung wie anderen Insekten oder auch vom Kadaver verstorbener Tiere. Ein großes Volk vertilgt im Laufe des Jahres mehrere Kilo Insekten – womit Wespen eine wichtige Rolle zum Gleichgewicht des Naturhaushaltes beitragen.

 

Doch Wespe ist nicht gleich Wespe:

Von den 9 staatenbildenden Faltenwespenarten in Mitteleuropa gibt es nur 2 Arten, die dem Menschen direkt lästig werden: die Deutsche Wespe (Paravespula germanica)und die Gemeine oder gewöhnliche Wespe (Vespula vulgaris).

Die anderen Arten, so auch die Hornissen, meiden die Nähe des Menschen.
Neben den Wespen gibt es noch andere Hautflügler wie Hornissen, die Honigbienen (Apis mellifera), Hummeln und die solitär lebenden Wildbienen, welche nach dem Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt und völlig harmlos sind.

Die Europäische Hornissen, die größte Wespenart, ist weniger aggressiv als allgemein betrachtet. Durch ihre beeindruckende Größe und dem imposanten Fluggeräusch weckt sie bei den meisten Menschen unbegründete Ängste. Ein Stich dieses Insektes ist nicht gefährlicher als der einer Wespe (Allergiker bilden hier die Ausnahme).

Auch die Asiatische Hornisse, die es seit ihrer Einschleppung 2004 über Südfrankreich geschafft hat, sich in Mitteleuropa zu etablieren, ist nicht gefährlicher als die einheimische Art. Allerdings ist noch nicht genau erforscht, wie groß ihr Einfluss auf die heimische Insektenwelt ist. Falls Sie diese Art bemerken oder vermuten, wenden Sie sich bitte an die Naturschutzbehörde oder an einen Schädlingsbekämpfer oder Imker.

Während Honigbienen mehrjährige Völker bilden und man gelegentlich beim Ausschwärmen die bekannte Bienentraube in Bäumen oder Gebüschen finden kann, sind Wildbienen Einzelgänger.

Sie bilden keine Völker und sind völlig harmlose Insekten. Es gibt über 500 unterschiedliche Arten von Wildbienen, die sich in Größe, Gestalt und Farbe sehr unterscheiden. Manche Wildbienenarten werden von Laien mit Honigbienen verwechselt, vor allem bei einem hohen Flugaufkommen, wenn viele einzelne Wildbienen parallel an einem günstigen Ort leben. Obwohl Wildbienen einen Abwehrstachel besitzen, müsste man sie schon zwingen zu stechen, da sie nicht aggressiv sind und kein Abwehrverhalten bezüglich ihrer Brutstätte haben.

Hummeln gehören ebenfalls zu den harmlosen und nicht angriffslustigen Hautflüglern.

 

Wie kann man nun vorgehen, wenn sich diese Insekten angesiedelt haben?

Viele Menschen besitzen eine tiefgehende Angst vor Wespen und ihren Verwandten. Wenn es dazu noch um ein Nest im menschlichen Lebensbereich geht, überlegen viele sich diesem Problem mit Abtötung zu entledigen.

In der sommerlichen Presse wird oft davor gewarnt, dass das Töten von Wespen kostspielige Bußgelder von bis zu 65.000.- € (je nach Bundesland) nach sich ziehen kann. Das ist ein wenig irreführend, teilweise aber nicht ganz abwegig, dazu muss man sich aber die entsprechenden Gesetze näher ansehen:

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG, 2020) sind allgemein alle Tiere - und dazu gehören natürlich auch Wespen und deren Verwandten - geschützt. Es ist nicht erlaubt ohne "vernünftigen Grund" ihre Nester einfach zu entfernen und/oder die Völker zu vergiften/auszuräuchern, sprich Tiere zu verletzen oder zu töten.

Hornissen, alle Bienen- und Hummelarten, einige solitär lebende Wespenarten sind laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG, 2020) bzw. Bundes-Artenschutzverordnung (Anlage 1, BArtSchV, 2013) sogar besonders geschützt:

Es ist verboten, "besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten [....]".

In der Regel tut sich der Laie schwer, die Insekten unterscheiden zu können, sodass immer das Risiko besteht, durch eigenes Handeln sich strafbar zu machen. Deshalb ist es sinnvoll, den Schädlingsbekämpfer als Sachkundigen heranzuziehen und sich beraten zu lassen.

Hierbei wird abgewogen, ob das Zusammenleben mit den Insekten möglich ist. Man kann z.B. die Einflugsrichtung zum Nest mithilfe von Rohren oder Blenden verlagern, um ein gegenseitiges ungestörtes Miteinanderleben bis zum Herbst zu bewerkstelligen.

Sollte dies nicht möglich sein, kann bei den gesetzlich nicht besonders geschützten Arten - wenn ein vernüftiger Grund vorliegt - eine Entwesung in Erwägung gezogen werden. In dem Sie das dem Profi überlassen, gehen Sie auch kein Risiko ein, selbst gestochen zu werden oder sich anderen Gefahren auszusetzen. Es ist auch schon manch einem Zeitgenossen beim gesetzeswidrigen „Ausräuchern“ das Haus abgebrannt …

Wenn Sie einen Honigbienenschwarm entdecken sollten, benachrichtigen Sie bitte den nächsten Imker, der sich darum kümmern wird. Es gibt kaum frei lebende Honigbienenvölker in unseren Gegenden – meist handelt es sich hier um ein ausgeschwärmtes Teilvolk mit Jungkönigin, das von einem Imker entflogen ist.

 

Umsiedlung als Alternative:

Grundsätzlich: Nicht jeder darf einfach ein Nest umzusiedeln, dazu bedarf es eines Sachkundenachweises und bei den besonders geschützten Arten wie Hornissen, Hummeln und Wildbienen, einer Genehmigung nach Beantragung bei der zuständigen Naturschutzbehörde, die auf gesetzlicher Grundlage (§ 45 BNatSchG, 2020 bzw. § 67 BArtSchV, 2013) eine Ausnahme zulassen kann.

Die Naturschutzbehörde stellt fest – abhängig von der Lage des Nestes, ob eine Gefahr von den Tieren ausgeht und wird entsprechend eine Entscheidung treffen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich ein Nest im stark frequentierten Eingangsbereich eines Gebäudes (vor allem mit Kindern in Schulen oder Kindergärten) befindet oder sonst ein großes Risiko für den Menschen oder auch anderen (Haus-)Tieren besteht.

Der beauftragte Umsiedler wird das Nest mit den Tieren mithilfe, z. B. eines Umsiedlungskartons an einen geschützten Ort, z. B. im Wald aussetzen, wo dann die Insekten ungestört für Mensch und Tier ein normales Leben weiter führen können.

Diese Möglichkeit sollte man auch bei den Wespen in Erwägung ziehen. Mit der Entscheidung einer Umsiedlungsaktion leisten Sie somit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes.

 

Vorbeugende Maßnahmen und Verhalten:

Bei den staatenbildenden Insekten sollte der Abstand zum Nest um einige Meter eingehalten werden, um nicht durch schnelle Bewegungen die Verteidigungsbereitschaft der Tiere zu schüren. Besonders empfindlich reagieren diese Tiere auf Erschütterungen – also Vorsicht beim Schließen von Türen und Toren und Rollladen- bzw. Jalousiekästen, wenn sich in direkter Nähe am Haus, Garage oder Schuppen ein Nest befindet.

Sicher nicht zu unterschätzen ist die Gefahr eines Stiches auf allergisch reagierende Menschen, da die körperliche Reaktion zu lebensbedrohlichen gesundheitlichen Folgen führen kann.

 

Sie haben ein spezielles Problem oder noch Fragen?   Rufen Sie uns an:  030 – 44 73 18 71

 

MIBABS Schädlingsbekämpfung GmbH

Alt-Buch 72
13125 Berlin

Geschäftsführer: Daniel Krämer


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Text: Reinhard Thiel, Berlin

Quellenangabe für verwendete Bilder und Grafiken:

© MIBABS Daniel Krämer

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