Meldepflicht bei Befall
Nach der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV Berlin) vom 16. August 2011 sind
- Hausratte (Rattus rattus)
- Wanderratte (Rattus norvegicus)
und in Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Heimen, Ferienlager usw.) auftretende
- Schaben
- Pharaoameise
- Fliegen (in erheblicher Zahl)
meldepflichtig!
Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, per E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben:
Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, fotografische Dokumentation.
Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfer oder Mäuse muss nicht gemeldet werden.
Hier kommen Sie zum Meldeformular für Berlin.
Die E-Mail oder Faxnummer entnehmen Sie bitte unserer Liste der Berliner Gesundheitsämter.