Meldepflicht bei Befall
Nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV Berlin) vom 22. April 2026 sind meldepflichtig:
- Hausratten
- Wanderratten
- Pharaoameisen
- Synathrophe Schaben
- Synathrophe Fliegen
- Asiatische Tigermücken
- Neuartige Gesundheitsschädlinge
(Synathrop = Tiere oder Pflanzen, die sich an den menschlichen Siedlungsbereich angepasst haben und diesen als Lebensraum nutzen)
Als neuartige Gesundheitsschädlinge werden Tiere oder Mikroorganismen bezeichnet, die zuvor nicht in einer Region heimisch waren oder dort nicht als Bedrohung galten, sich aber durch Klimawandel, Globalisierung oder veränderte Umweltbedingungen ausbreiten und Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können.
Die Meldepflicht gilt in besonderen für gefährdete Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heimen, Ferienlager, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser, andere Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Asylunterbringungen und sonstige Massenunterkünfte.
Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, per E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben:
Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, fotografische Dokumentation.
Hier kommen Sie zum Meldeformular für Berlin.
Die E-Mail oder Faxnummer entnehmen Sie bitte unserer Liste der Berliner Gesundheitsämter.
Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Käfer oder Mäuse muss nicht gemeldet werden.