Gesetzliche Pflicht der Hygienekontrolle im Lebensmittelbereich

Alle Betriebe, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, d. h. in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, behandelt oder zubereitet werden, sind verpflichtet eine lückenlose und sachgerechte Dokumentation zu führen, in der Hygienemaßnahmen jeder Zeit belegt werden können.

Das betrifft neben der Lebensmittelindustrie unter anderem neben Restaurants, Kantinen, Cafés auch Imbisse, Biergärten und Catering- und Partyservice und alle sonstigen gastronomischen Betriebe.

Diese Betriebe sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ein präventives Überwachungssystem gegen einen möglichen Schädlingsbefall zu installieren. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht und seitdem ist ein Monitoringsystem (HACCP) Pflicht!

HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) steht hier für Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte. Hierbei handelt es sich um ein Kontrollkonzept, das präventiv angesiedelt ist zum Erhalt der Warensicherheit und -qualität.

Ein offenkundiger Befall mit Mäusen, Ratten, Insekten jeglicher Art wie Schaben, Fliegen, Motten, Käfer, Ameisen oder auch Milben im Bereich von Lager, Transport und Logistik kann nicht nur bei Kunden schnell zu einem großen Imageschaden mit entsprechenden negativen wirtschaftlichen Folgen führen

Auf welcher gesetzlichen Basis wird das gefordert?

In Artikel 5 der europäischen Verordnung (EG) 852/2004 – Lebensmittelhygiene wird hierzu der Einsatz eines HACCP-Konzepts, sowie nötig angemessene Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung gefordert, in der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV, Stand 2007) werden diese Forderungen konkretisiert. Die „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis“ der Fachverbände helfen bei der Umsetzung.

Bei einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung muss ein HACCP-Konzept vorhanden sein, einschließlich eines lückenlosen Nachweis der Dokumentation und Ergebnisse.

Wie sieht die Umsetzung aus?

MIBABS Schädlingsbekämpfung hilft bei der Umsetzung dieser Aufgabe:

Bei einer Besichtigung des Betriebs wird eine Gefährdungsanalyse durchgeführt und hieraus ein flächendeckendes Monitoringsystem in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement aufgestellt. Die Überwachung erfolgt durch eine regelmäßige Kontrolle unserer Mitarbeiter, die sofort entsprechende Maßnahmen im Bedarfsfall umsetzen werden. Wir setzen bei unseren Verfahrensweisen grundsätzlich die DIN-Norm 10523 um.

Zur Erfassung und Dokumentation der Kontrollen bedienen wir uns vor allem bei größeren Betrieben einem datenbankgestützten Management-System des Softwarespezialisten Hygitec. Mit dieser Erfassungssoftware können schnellstmöglich kritische Situationen erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen und Situationskorrekturen eingeleitet werden, bevor es zu problematischen Auswirkungen kommen kann.

Selbstverständlich bieten wir auch Schulungen für Mitarbeiter aus der Lebensmittelbranche zur Selbstkontrolle in Vor-Ort-Seminaren oder in externen Schulungsräumen an.

Unser hauseigener Biologe Dr. Oliver Zompro und auch unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern bereit in allen Fragen zu Schädlingen, deren Entwicklung oder sonstigen Fragen.

Sie haben ein spezielles Problem?   Rufen Sie uns an:   030 - 44 73 18 71

 

MIBABS Schädlingsbekämpfung Daniel Krämer

Alt-Buch 72
13125 Berlin


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